Neue Regel zur Gefährdungsbeurteilung

Der Ausschluss für Arbeitsstätten (ASTA) hat eine neue Arbeitsstättenregel (ASR) beschlossen – die ASR V3, die die Anforderung an die Gefährdungsbeurteilung nach Paragraf 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert. Dabei geht es um die Beurteilung und Minderung von Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sowie bei Telearbeit (Paragraf 2, Abs. 7 ArbStättV). Mehr Informationen und einen Überblick über die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) gibt es bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), auch zum Herunterladen.