Neue Grenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische

Für Kohlenwasserstoffgemische, die zum Beispiel in Reinigungs- oder Lösemitteln vorkommen, gibt es neue Grenzwerte. Einzelheiten beschreibt das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) in der Zeitschrift „Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft“. Zusammenfassend sind jetzt bei Tätigkeiten mit additivfreien Lösemittelkohlenwasserstoffen in Deutschland Arbeitsplatzgrenzwerte nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 900 anzuwenden. Das seit 2007 geltende Verfahren basiert auf Gruppengrenzwerten für definierte Kohlenwasserstofffraktionen, von denen wenige Einzelsubstanzen wegen atypischer toxikologischer Eigenschaften ausgenommen und stoffspezifisch bewertet werden müssen. Neuere Entwicklungen machten eine Überprüfung der Grenzwerte unter Beibehaltung des bewährten Grundkonzepts erforderlich. Der Ausschuss für Gefahrstoffe entwickelte eine Anpassung des Regelsystems. Ein Fachartikel zum Thema kann hier heruntergeladen werden.