Neue DGUV-Branchenregeln: Arbeitsschutz für Schreiner und Härtereibetriebe

Es gibt zwei neue DGUV-Branchenregeln – die Regel für „Tischler- und Schreinerhandwerk“ bietet Unternehmen einen kompakten und anschaulichen Überblick über Gefährdungen und Arbeitsschutzmaßnahmen. Und die Branchenregel „Wärmebehandlung von Metallen“ bündelt wichtige Informationen für sicheres und gesundes Arbeiten an verfahrenstechnischen Anlagen. Sägen, Hobel oder auch Handschleifer – es gibt viele Werkzeuge, die im Tischler- und Schreinerhandwerk täglich in Gebrauch sind. Damit geht aber zugleich eine hohe Unfallgefahr einher. Die „Branchenregel 109-606 Tischler- und Schreinerhandwerk“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) fasst rechtliche Bestimmungen und Normen, mögliche Gefährdungen und die wichtigsten Präventionsmaßnahmen zusammen und gibt Tipps und Hinweise für einen erfolgreichen Arbeitsschutz im Unternehmen. Die Branchenregel richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Betriebe. Auch Härtereien sind Betriebe mit möglichen Risiken für die Mitarbeitern: Bei Anlagenstörungen ist die Gefahr mit dem Stopp der Maschine noch nicht gebannt. Denn die chemisch-physikalischen Vorgänge bei der Wärmebehandlung und die damit verbundenen Gefährdungen werden durch den mechanischen Halt der Anlage nicht unwirksam. Wie Beschäftigte unter diesen Bedingungen sicher arbeiten und gesund bleiben, zeigt die neue DGUV Regel 109-605 „Branche Wärmebehandlung von Metallen“. Verantwortliche finden darin die Arbeitsschutzmaßnahmen für Härtereibetriebe übersichtlich gebündelt.