Neue Branchenregel für den Arbeitsschutz in der Zeitarbeit  

Für Beschäftigte der Zeitarbeit gelten besondere Arbeitsbedingungen, da sie den Einsatzbetrieb und die Tätigkeit häufig wechseln. Wie deren Sicherheit und Gesundheit unter diesen Bedingungen gewährleistet werden können, zeigt jetzt die Branchenregel „Zeitarbeit – Anforderungen an Einsatzbetriebe und Zeitarbeitsunternehmen“ (Regel 115-801) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Wer kümmert sich um die arbeitsmedizinische Vorsorge? Worauf muss man bei der Unterweisung der Beschäftigten achten? In der Publikation, als pdf  herunterzuladen, erhalten Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetriebe eine Antwort auf diese und zahlreiche weitere Fragen bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.