Neu versichert im Homeoffice

Für Menschen, die mobil arbeiten, gilt jetzt ein erweiterter Unfallversicherungsschutz. Das bringt das Betriebsrätemodernisierungsgesetz mit sich, das in Kraft getreten ist. Bislang galt laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bereits: Beschäftigte stehen bei mobiler Arbeit – zum Beispiel im Homeoffice – unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert waren neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit auch sogenannte Betriebswege wie der Weg zum Drucker in einem anderen Raum. Anders als im Betrieb waren hingegen im eigenen Haushalt Wege, um zum Beispiel ein Getränk oder etwas zu essen zu holen oder zur Toilette zu gehen, regelmäßig nicht versichert. Jetzt bestimmt das Gesetz, dass bei mobiler Arbeit im selben Umfang Versicherungsschutz besteht, wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte. Eine weitere Änderung gibt es bei dem Versicherungsschutz auf den Wegen, die Beschäftigte zurücklegen, um ihre Kinder in eine externe Betreuung zu bringen.  Mehr Informationen finden sich auf den Webseiten der DGUV.