Leitfaden zur neuen PSA-Verordnung
Rund um das Bereitstellen von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) und den damit verbundenen Handel wird seit dem 21. April 2018 auf dem Markt der EU die neue europäische Verordnung 2016/425 angewendet. Neben den Änderungen durch die Anpassung an den neuen Rechtsrahmen gelten damit auch weitere neue, formale und PSA-spezifische Anforderungen für Hersteller, Einführer und Händler. Um die Anwendung der Verordnung zu erleichtern und deren einheitliche Umsetzung in der EU zu gewährleisten, hat die Europäische Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und anderen interessierten Kreisen einen Leitfaden formuliert. Darüber informiert die Kommission für Arbeitsschutz und Normung (KAN).