Internationale Arbeitskonferenz: Recht auf gesunde Arbeitsumgebung beschlossen
Während der 110. Internationalen Arbeitskonferenz der IAO (Internationalen Arbeitsorganisation) haben die Delegierten entschieden, den Grundsatz einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung in den Status eines grundlegenden Prinzips und Rechts bei der Arbeit zu erheben. So wird gesunde Arbeit zum integralen Bestandteil der sogenannten IAO-Kernarbeitsnormen, auch Kernübereinkommen der IAO genannt. Diese Normen wurden 1998 als Teil der Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit angenommen. Gemäß dieser Erklärung verpflichten sich die 187 IAO-Mitgliedstaaten, die beschlossenen Grundsätze und Rechte zu achten und zu fördern, unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Entwicklungsstand und insbesondere unabhängig davon, ob sie die entsprechenden Übereinkommen ratifiziert haben oder nicht. Durch den Beschluss der Konferenz werden die vier bisherigen Kategorien von grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit um eine fünfte Kategorie ergänzt. Mehr Informationen gibt es auf der Webseite der IAO.