Handlungshilfe: So wird optische Strahlung am Arbeitsplatz korrekt gemessen
Bei einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung muss auch inkohärente optische Strahlung gemessen werden, die von verschiedensten Quellen wie Leuchtmitteln, Heizstrahlern, Displays oder Lichtbögen ausgehen kann. Oft können die Expositionsdaten über Herstellerdaten ermittelt werden. In den anderen Fällen ist es schwierig, die richtige Messstrategie auszuwählen. Deshalb gibt es jetzt die Handlungshilfe baua: Praxis „Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), um Gefährdungen an exponierten Arbeitsplätzen zuverlässig und korrekt zu ermitteln.
Die baua: Praxis „Messung optischer Strahlung am Arbeitsplatz“ richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen sowie an die Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften. Die Online-Version gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA.