Gesetz zum automatisierten Fahren tritt in Kraft

Das Gesetz zum automatisierten Fahren (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) tritt jetzt nach Zustimmung des Bundesrates in Kraft. Kern ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer. Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen. Mit dem Gesetz wird eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer nur dann vorgeschrieben, wenn das hoch- oder vollautomatisierte System ihn dazu auffordert oder wenn die Voraussetzungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen (z. B. bei einem geplatzten Reifen). Mehr Informationen gibt es hier.