Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit verabschiedet

Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Bundestag das Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertrag verabschiedet. Demnach dürfen Leiharbeiter künftig maximal 18 Monate für ein Unternehmen arbeiten und sollen spätestens nach neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten. Zudem dürfen Arbeitgeber Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher einsetzen. Die Gewerkschaften begrüßen das längst überfällige Gesetz, sehen aber auch Schwachstellen.