Fotos beim Schulfest –
das besagen Datenschutz und Bildrechte
Ein Schulfest, ein Klassenausflug oder die Abi-Party: Fotos dokumentieren wichtige Ereignisse im Schulalltag und halten gemeinsame Erinnerungen fest. Aber in welchem Rahmen dürfen Bilder gemacht und veröffentlicht werden? Welche Einwilligungen sind erforderlich? Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat viele Schulen verunsichert. Manche sprechen deshalb sogar ein generelles Foto-Verbot aus. In der aktuellen Ausgabe der Präventionszeitschrift DGUV Pluspunkt (1/2020) gibt ein Medienanwalt Hinweise, wie Schulen mit der DSGVO umgehen können. Der lange übliche Hinweis vor einer Veranstaltung, es werde für die eigene Berichterstattung fotografiert und die Besucher erklärten sich durch ihre Teilnahme damit einverstanden, reicht nicht mehr aus. Aber ein generelles Foto-Verbot ist trotzdem nicht nötig. Alternativ kann zum Beispiel von allen Teilnehmenden eines Events eine schriftliche Fotoerlaubnis eingeholt werden.