Europäischer Gerichtshof: Arbeitszeiterfassung soll Gesundheit schützen

Dieses Urteil könnte auch in Deutschland die Arbeitswelt auf den Kopf stellen: Alle Unternehmen sollen verpflichtet werden, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. So hat es der Europäische Gerichtshof entschieden. Das Urteil zur Arbeitszeiterfassung soll die Gesundheit überarbeiteter Arbeitnehmer schützen, die häufig unbezahlt Überstunden machen. Die Umsetzung ist noch offen. Möglich ist zum Beispiel eine flexible Erfassung per App. Aber das Telefonat mit dem Chef nach Feierabend oder die dienstliche Email beim Frühstückskaffee – all das soll künftig als Arbeitszeit abgerechnet werden. Zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Prof. Dr. Joachim Breuer: „Nicht die Erfassung der Arbeitszeit ist das eigentliche Problem, sondern der Umgang mit der Arbeitszeit. Überlange Arbeitszeiten erhöhen das Unfallrisiko und schaden der Erholungsfähigkeit. Das ist wissenschaftlich belegt. Es ist daher zu begrüßen, wenn das Urteil des EuGH dazu führt, dass Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stärker in den Fokus rücken.