Europäische Arbeitsbehörde geplant – Deutsche Sozialversicherung nimmt Stellung
Die Europäische Kommission möchte ab 2019 eine Europäische Arbeitsbehörde in Gestalt einer dezentralen EU-Agentur einrichten. Sie soll unter anderem Einzelpersonen und Arbeitgebern Informationen über ihre Rechte und Pflichten zur Verfügung stellen, die mit einer Beschäftigung oder unternehmerischen Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat verbunden sind. Die Deutsche Sozialversicherung hat den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission mit einer Stellungnahme kommentiert. Sie begrüßt die Intention der Europäischen Kommission, dass die EU-Vorschriften zur Arbeitskräftemobilität auf gerechte, einfache und wirksame Art und Weise durchgesetzt werden müssen. Allerdings bezweifelt die Deutsche Sozialversicherung, dass die nach dem Verordnungsentwurf vorgesehene Übertragung von Aufgaben bestehender Gremien (Technische Kommission, Rechnungsausschuss und Vermittlungsausschuss) zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Europäische Arbeitsbehörde diesem Ziel gerecht wird.