Empfehlung für neue Berufskrankheit „Lungenkrebs bei Nierauchern“

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine wissenschaftliche Empfehlung für eine neue Berufskrankheit „Lungenkrebs nach langjähriger und intensiver Passivrauchbelastung bei Nierauchern“ beschlossen. Davon können Personen, die über viele Jahrzehnte einer sehr hohen Belastung durch Passivrauch ausgesetzt waren, betroffen sein. Diese Bedingungen können auf Personen zutreffen, die in Bars, Diskotheken oder Kneipen gearbeitet haben, wobei in der Regel eine Arbeitsdauer von rund 40 Jahren erforderlich ist. Nieraucher im Sinn dieser Berufskrankheit sind Personen, die selbst nie oder in ihrem Leben höchstens 400 Zigaretten geraucht haben. Mit der Empfehlung des Sachverständigenbeirats besteht für die Unfallversicherungsträger und Gutachter jetzt eine einheitliche und aktuelle wissenschaftliche Grundlage für die Prüfung der Fälle. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann Lungenkrebs bereits jetzt als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden.