Aktuelles Urteil: Drogen gefährden den Job

Einem Berufskraftfahrer kann fristlos gekündigt werden, wenn er Methamphetamin, auch bekannt als „Crystal Meth“, einnimmt. Denn er ist verpflichtet, seine Fahrtüchtigkeit sicherzustellen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob er die Droge vor oder während der Arbeitszeit eingenommen hat. Maßgeblich ist allein, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss fährt. Dieses Urteil fällte jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG).