Bundesentwicklungsministerium: Gesetzentwurf soll Menschenrechte in Wertschöpfungsketten besser schützen

Deutsche Unternehmen sollen nach dem Willen von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) per Wertschöpfungskettengesetz stärker für Menschenrechtsstandards in ausländischen Fabriken in die Verantwortung genommen werden. Das Gesetzesvorhaben ist unter anderem eine Reaktion auf Katastrophen wie jene in der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch mit mehr als tausend Toten. Es soll die Sorgfaltspflichten von Unternehmen mit den Änderungen unter anderem im Handelsgesetzbuch kombinieren. Das berichten mehrere deutsche Medien (Stern, Welt, die Berliner „tageszeitung“, taz). Grundsätzlich sollen Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik stärker darauf achten müssen, dass beispielsweise Fabrikgebäude in Ostasien sicher gebaut sind und die Beschäftigten dort existenzsichernde Löhne erhalten. Außerdem darf den Berichten zufolge die maximal zulässige Arbeitszeit nicht überschritten und die Umgebung nicht durch giftige Chemikalien verseucht werden. Gelten soll dies vornehmlich für größere Unternehmen mit über 250 Beschäftigten und mehr als 40 Millionen Euro Jahresumsatz. Konkret genannt werden in dem Gesetzentwurf unter anderem die Branchen Landwirtschaft, Energie, Bergbau, Textil-, Leder- und Elektronikproduktion, heißt es.