Arbeitsschutz als Profession – Professionen im Arbeitsschutz

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind nicht nur ein grundlegendes Bedürfnis der Beschäftigten. Ihre Bedeutung hat auch für die Unternehmen stark zugenommen. Dazu tragen verschiedene Faktoren ihren Teil bei: Gesellschaftliche Anforderungen wie der gesetzliche Arbeitsschutz, die betriebliche Gesundheitsförderung wie auch Integration und Inklusion, die Veränderung der Arbeit durch den technologischen Wandel (Stichwort Arbeit 4.0) und die Notwendigkeit, vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und demographischem Wandel, Personal zu gewinnen, zu halten und dessen Einsatz zu optimieren. Dabei geht es um die Senkung von Arbeitsunfähigkeitszeiten und die Steigerung von Verfügbarkeit wie auch von Motivation und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten.
Parallel zu dieser Entwicklung ist der Bedarf an fachlicher Unterstützung der Unternehmen gewachsen. Heute ist eine wachsende Zahl von Professionen für Sicherheit und Gesundheit in und für Unternehmen tätig – das Spektrum reicht von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte über die Arbeits- und Organisationspsychologie, die Arbeitswissenschaft und Ergonomie bis hin zur Gesundheitswissenschaft und Arbeitshygiene.

Diskussion um Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2

Vor diesem Hintergrund wird aktuell eine Änderung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) wie auch der dieses Gesetz konkretisierenden DGUV Vorschrift 2 diskutiert. Das ASiG datiert aus dem Jahr 1973 und nennt ausschließlich Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit als Professionen der Arbeitsschutzberatung. Zur aktuellen Diskussion um das ASiG und eine mögliche Novellierung der DGUV Vorschrift 2 gibt es ein Fachkonzept der DGUV (Details, Seite 27-29) und verschiedene Stellungnahmen und Positionspapiere. Der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) fordert in seinem Papier unter anderem, keine weiteren Professionen in die Grundbetreuung einzubeziehen und die DGUV Vorschrift 2, insbesondere die alternativen Betreuungsmodelle und die Kleinbetriebsbetreuung, unabhängig zu evaluieren. Das ASiG soll nach Ansicht des VDBW nicht geändert werden. Das Positionspapier des Verbandes für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit (VDSI) spricht sich ebenfalls gegen weitere Professionen in der Grundbetreuung aus und betont darüber hinaus, es müsse sichergestellt sein, dass eine Betreuung und Qualifizierung tatsächlich stattfindet und keine „Schein-Betreuung“ aufgebaut werde. Ein drittes Positionspapier hat der Fachverband Psychologie für Arbeitssicherheit und Gesundheit (PASIG) vorgelegt. Darin heißt es: „Zusammengefasst ist heute mehr denn je ein umfassendes und differenziertes Kompetenzprofil zur Unterstützung und Beratung der Betriebe erforderlich, das nicht von zwei Professionen abzudecken ist.“ Dies gelte auch für die Grundbetreuung.