50 Jahre Schüler-Unfallversicherung für den Nachwuchs

Wenn die Kleinen in der Kita toben, Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof Fußball spielen oder Studierende zum Unisport gehen, kann auch schnell ein Unfall geschehen. In diesen Fällen schaltet sich seit 50 Jahren die Schüler-Unfallversicherung ein – die Versicherten selbst oder ihre Eltern zahlen keine Beiträge. Die öffentliche Hand kommt für die Kosten für die Heilbehandlung, die Rehabilitation und für mögliche Renten auf. Dieser Schutz greift auch bei Ausflügen, Exkursionen, im Hort sowie auf dem Weg von oder zur Bildungseinrichtung. „Das ist eine gewaltige soziale Errungenschaft“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Am 1. April 1971 trat das „Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten“ in Kraft. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser entschied 1967, dass es einem sozialen Rechtsstaat anstehe, einem Schulkind „in geeigneter Weise Fürsorge zuteilwerden zu lassen“. Zum Jubiläum der Schülerunfallversicherung hat die DGUV eine Hintergrundseite im Mediencenter eingerichtet.