20. Jubiläum der „Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“

In diesem Jahr begeht die ILO (International Labour Organization) das 20. Jubiläum der „Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“. Dr. Annette Niederfranke, ILO Direktorin Deutschland: „Mit der Erklärung haben die ILO-Kernarbeitsnormen den Status von Menschenrechten erhalten und damit universelle Gültigkeit, unabhängig davon, ob Mitgliedsstaaten die Normen ratifiziert haben. Die ILO-Kernarbeitsnomen sind als Menschenrechte das Rückgrat einer menschenwürdigen Arbeitswelt.“

Die acht  ILO-Kernarbeitsnormen folgen vier Grundprinzipien und Zielsetzungen:

  • Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
  • Beseitigung der Zwangsarbeit
  • Abschaffung der Kinderarbeit
  • Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf