22. Sicherheitswissenschaftliches Weihnachtskolloquium

Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie (ASER) Corneliusstr. 31, Wuppertal

Dieses Jahr wird das Thema "Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt" diskutiert und einen Ausblick auf die nächsten Jahre gegeben. Digitalisierung und Flexibilisierung sind zwar heute allgegenwärtig, selbst aber auch nicht ganz neu: Vor dem Tablet und Smartphone war das Handy war das Telefon war die elektrische und elektronische Telegraphie war die optische Telegraphie waren Feuer-, Rauch- und Lautsignale ... Weitere Informationen zum 22. Sicherheitswissenschaftlichen Weihnachtskolloquium

131. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium

Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie (ASER) Corneliusstr. 31, Wuppertal

Das Sicherheitswissenschaftliche Kolloquium wird seit dem Frühjahr 2004 vom Fachgebiet Sicherheitstechnik / Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität Wuppertal in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. (ASER) veranstaltet. Die Kolloquien vermitteln Kenntnisse, die für die fach- und sachgerechte Bewältigung der Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich sind.

Entwicklung der globalen Sicherheitslage – Ist eine Entspannungspolitik 2.0 möglich?

Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie (ASER) Corneliusstr. 31, Wuppertal

Das Sicherheitswissenschaftliche Kolloquium wird seit dem Frühjahr 2004 vom Fachgebiet Sicherheitstechnik / Sicherheits- und Qualitätsrecht der Bergischen Universität Wuppertal in Kooperation mit dem Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. (ASER) veranstaltet. Mit Blick auf den von Meier/Müller/Neuneck eingeforderten "politischen Druck" sollen im Rahmen des 130. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquiums, mit dem Wuppertaler Prof. Dr. Götz Neuneck als Referenten, die Grundlagen und Möglichkeiten für eine "Entspannungspolitik 2.0" erörtert werden.

125. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium – Betriebliche Anforderungen an arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie (ASER) Corneliusstr. 31, Wuppertal

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin, der Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse bei der Ermittlung, Planung, Festlegung und Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen. So das ArbSchG. Des Weiteren finden sich vergleichbare Vorgaben in den meisten Arbeitsschutzverordnungen (z.B. BetrSichV, ArbStättV) sowie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Bereits in der ersten Hälfte der 1970er Jahre wurden gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Arbeitsgestaltung im Betriebsverfassungsgesetz sowie im Gesetz über die Bestellung von Betriebsärzten, Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit (ASiG) [...]

21. Sicherheitswissenschaftliche Weihnachtskolloquium

Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie (ASER) Corneliusstr. 31, Wuppertal

21. Sicherheitswissenschaftliche Weihnachtskolloquium unter dem diesjährigen Titel Vierzig Jahre ASER-Forschungsgruppe in Wuppertal: Arbeitswissenschaft - Arbeitswirtschaft - Fachkräftesicherung Die im Frühjahr 1976 in der damaligen Gesamthochschule Wuppertal gegründete Lehr- und Forschungsgruppe Arbeitssicherheitstechnik / Ergonomie (ASER) führte arbeitswissenschaftliche Grundlagenforschungsprojekte zum Belastungs-Beanspruchungs-Konzept durch. Darauf aufbauend wurde am 30. Mai 1985 das in der Rechtsform eines privatrechtlichen Vereins gegründet, welches arbeits- und sicherheitswissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) durchführt, die sich an den folgenden Eckpfeilern orientieren: Mensch Arbeit Technik Umwelt Zur wissenschaftlich-technischen Beratung von Unternehmen und sonstigen [...]

121. Sicherheitswissenschaftliches Kolloquium

Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie (ASER) Corneliusstr. 31, Wuppertal

Anforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb.