Sichere Maschinen – Anforderungen beim Inverkehrbringen
Ausgehend von der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG als zentrale Rechtsvorschrift für das Inverkehrbringen von sicheren Maschinen in Europa werden sowohl die formalen Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen durch Hersteller, Händler oder Importeure als auch die technischen Anforderungen an Konstruktion und Bau sicherer Maschinen vorgestellt und an Hand von Beispielen erläutert. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, in der Praxis aufgetretene Probleme zu diskutieren.