Jugendarbeitsschutz beim Ferienjob: Maximal acht Stunden ackern

Viele Schüler bessern in den Sommerferien ihr Taschengeld mit einem Ferienjob auf. Dabei erhalten sie auch einen ersten Einblick in die Arbeitswelt. Dabei gelten bereits die Vorgaben des Arbeitsschutzes: Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Jugendliche arbeiten dürfen. Dabei gibt es bei manchen Branchen wie der Landwirtschaft oder der Gastronomie Ausnahmen. Generell gilt aber, dass Jugendliche ab 15 Jahren maximal acht Stunden am Tag und maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Und wenn sie schulpflichtig sind, darf der Ferienjob höchstens vier Wochen pro Jahr dauern. Mehr Informationen gibt es hier.