Förderrichtlinie für digitale Experimentierräume

Für die Einrichtung von betrieblichen Lern- und Experimentierräumen können jetzt Fördermittel beantragt werden. Dazu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Förderrichtlinie „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“ veröffentlicht. Die Idee: In geschützten Räumen können Unternehmen und Verwaltungen neue Arbeitsweisen in den Themenfeldern Führung, Chancengleichheit und Teilhabe, Gesundheit oder Wissensmanagement erproben. Förderfähig sind Lern- und Experimentierräume, in denen innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt entwickelt werden. Diese Aktivitäten müssen auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Belegschaft stattfinden und durch wissenschaftliche Einrichtungen begleitet und evaluiert werden. Teilnehmende Unternehmen und Verwaltungen können ihre Experimentierräume auf dem Online-Portal präsentieren und sich mit anderen Teilnehmern austauschen.