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Unerwünschte Schalleinwirkungen am Arbeitsplatz können das Gehör schädigen und unabhängig davon auch extra-aurale Wirkungen verursachen, die schließlich die Gesundheit, die Leistung oder die Sicherheit von Beschäftigten beeinträchtigen. Unter der Bezeichnung extra-aurale Wirkungen werden alle Wirkungen zusammengefasst, die nicht das Gehör betreffen. Dies sind beispielsweise Belästigung, Beeinträchtigungen der Konzentrationsfähigkeit oder auch Wirkungen auf das Herz-Kreislauf-System. Extra-aurale Wirkungen können bereits bei Schalldruckpegeln auftreten, die weit unterhalb eines gehörgefährdenden Pegels liegen. Sie treten aber auch bei hohen Pegeln auf. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über extra-aurale Lärmwirkungen am Arbeitsplatz und informiert über Beurteilungsmethoden, gesetzliche Rahmenbedingungen sowie Gestaltungsansätze aus dem Dienstleistungsbereich.

Themen:

  • Überblick über mögliche extra-aurale Lärmwirkungen am Arbeitsplatz
  • Exemplarische Darstellung von thematisch relevanten Studienergebnissen
  • Relevante Beurteilungsgrößen zur Beschreibung der Lärmimmission und -exposition
  • Verordnungen und technische Regeln zum Schutz der Beschäftigten
  • Gestaltungsoptionen

 

Weitere Informationen zur Veranstaltung: Extra-aurale Lärmwirkungen bei der Arbeit