6. Dialogveranstaltung: Beteiligungsrechte des Betriebsrates und Regelungen der Betriebspar-teien für den Einsatz von Kollaborationsplattformen – Praxisdialog

Vortragsraum im historischen Gebäude der Staats- und Universitätsbibliothek Papendiek 14, Göttingen

Die Nutzung kollaborativer Anwendungen wird in heutigen Unternehmen immer wichtiger. Ihr Einsatz kann Folgen haben für die Arbeitsorganisation, die Leistungsanforderungen und die Gesundheit der Beschäftigten. Es ist also notwendig, die künftigen Veränderungen der Arbeit ganz bewusst nach den Kriterien menschenorientierter Arbeit zu gestalten. Dabei verfügen Betriebs- und Personalräte über substanzielle Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte, etwa beim Datenschutz, bei der Leistungs- und Verhaltenskontrolle oder dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Für beide Betriebsparteien stellt sich also die Frage, wie Einführung und Nutzung von Kollaborationsplattformen gemeinsam am [...]