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Die Nutzung kollaborativer Anwendungen wird in heutigen Unternehmen immer wichtiger. Ihr Einsatz kann Folgen haben für die Arbeitsorganisation, die Leistungsanforderungen und die Gesundheit der Beschäftigten. Es ist also notwendig, die künftigen Veränderungen der Arbeit ganz bewusst nach den Kriterien menschenorientierter Arbeit zu gestalten. Dabei verfügen Betriebs- und Personalräte über substanzielle Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte, etwa beim Datenschutz, bei der Leistungs- und Verhaltenskontrolle oder dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten.

Für beide Betriebsparteien stellt sich also die Frage, wie Einführung und Nutzung von Kollaborationsplattformen gemeinsam am besten geregelt werden können. Denn viele Beschäftigte erwarten, die Vorteile digitalen Arbeitens nutzen zu können, ohne dass dies zu Lasten ihrer Persönlichkeitsrechte oder Gesundheit geht.

Bei dieser Veranstaltung wird nach Inputs sowohl zu den rechtlichen Rahmenbedingungen als auch zu den Gestaltungsherausforderungen ein interaktiver Raum geschaffen, um diese sozialpartnerschaftliche Gestaltungsaufgabe aus den verschiedenen Interessenperspektiven zu beleuchten. Eingebracht werden von Diskussionsteilnehmer*innen auch erste Erfahrungen mit der Regelung des Themas.
Eingeladen sind betriebliche Verantwortliche für die Gestaltung des Einsatzes von kollaborativen Anwendungen, Führungskräfte, Projektmitarbeiter und -mitarbeiterinnen, Betriebs- und Personalräte sowie Verantwortliche aus den Bereichen IT, Personal, Arbeitsgestaltung, Industrial Engineering, sowie Menschen aus dem Bereich Wissenschaft, Beratung und Weiterbildung.