Leiharbeit und Werkvertrag

ver.di Düsseldorf Karlstraße 123-127, Düsseldorf

Änderungen in der Gesetzgebung zu Leiharbeit und Werkvertrag - Konsequenzen für die betriebliche Interessenvertretung Am 01.04.2017 treten voraussichtlich die gesetzlichen Änderungen bei Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen in Kraft. In der Regel wird die Überlassungsdauer auf 18 Monate begrenzt, Equal Pay ab 9 Monaten gezahlt. In beiden Fällen bestehen Möglichkeiten tarifvertraglicher Abweichungen. Einsätze von Leiharbeitskräften müssen im Überlassungsvertrag als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet wer den und das Betriebsverfassungsgesetz wird erweitert. Wie stellt sich die betriebliche Interessenvertretung unter den neuen Rahmenbedingungen auf? An welcher Stelle kann Einfluss [...]