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Die Anforderungen im betrieblichen Arbeitsschutz haben sich in den letzten Jahren verändert. Früher drehte sich alles um die Vermeidung von schwerer körperlicher Arbeit, Unfällen, Lärm, Kontakt mit Gefahrstoffen. Neuerdings treten zusätzlich immer mehr die psychischen Belastungen in den Vordergrund – der Gesetzgeber fordert hier von den Betrieben die Berücksichtigung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung und bei Bedarf konkrete Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung von Belastungssituationen. Klärung von Begrifflichkeiten, gesetzliche Anforderungen und Handlungsmöglichkeiten für die betriebliche Umsetzung stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung.

 

Weitere Informationen zur Veranstaltung: Was sind psychische Belastungen – wie geht der Betrieb damit um?