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Die Auswirkungen von Radonexpositionen auf die Gesundheit der allgemeinen Bevölkerung wurden lange Zeit unterschätzt. Heute ist bekannt, dass Radon in Gebäuden nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass ungefähr 5-10% aller jährlichen Sterbefälle an Lungenkrebs eines Landes auf die Inhalation des radioaktiven Radons und seiner radioaktiven Folgeprodukte zurückzuführen sind.

Der Schutz vor Radon spielt eine entscheidende Rolle für unsere Gesundheit. Daher hat der Gesetzgeber im neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) Referenzwerte für die Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen und an Arbeitsplätzen in Innenräumen festgelegt und Maßnahmen zum Schutz vor Radon vorgesehen.

Die neuen gesetzlichen Regelungen werden am 31. Dezember 2018 in Kraft treten. Sie können jede und jeden Einzelnen von uns betreffen und erweitern den bisherigen Kreis von Arbeitsplätzen, an denen Radonexpositionen zu betrachten und erforderlichenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.

Hier finden Sie das ausführliche Programm zur Veranstaltung „8. Arbeits-und Umweltmedizinisches Kolloquium“ in Stuttgart