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Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Ein BEM hilft, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und letztlich das Beschäftigungsverhältnis im Unternehmen zu sichern.

Ziel des Online-Seminars
In diesem Online-Seminar lernen Sie die Zielsetzung und Möglichkeiten eines BEM kennen. Sie erhalten zudem Informationen zum Ablauf der einzelnen Phasen des BEM und wie diese in betrieblichen Kontexten kommuniziert werden können. Best-Practice-Beispiele einzelner Betriebe zeigen Ihnen außerdem, wie die konkrete Umsetzung eines BEM aussehen kann.

Die geplanten Inhalte und den Link zur Anmeldung beim Online-Seminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) finden Sie hier.