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Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. BEM hilft, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und letztlich das Beschäftigungsverhältnis im Unternehmen zu sichern.
In diesem Seminar lernen Sie die Zielsetzung und Möglichkeiten eines BEM kennen. Sie erhalten zudem Informationen zum Ablauf der einzelnen Phasen des BEM und wie diese in betrieblichen Kontexten kommuniziert werden können. Best-Practice-Beispiele einzelner Betriebe zeigen Ihnen außerdem, wie die konkrete Umsetzung eines BEM aussehen kann.

Anmeldung und Programm der Veranstaltung „Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM): Arbeitsfähigkeit wiederherstellen und erhalten