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Betriebssicherheitsverordnung, Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG), Aktuelles aus dem ABS

Welche Anforderungen stellt die Betriebssicherheitsverordnung an die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln? Welche Änderungen bringt die Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen durch das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) mit sich? In diesem Dresdner Treffpunkt möchten wir Ihnen einen Überblick vermitteln und auf Ihre Fragen eingehen.

Außerdem wird über aktuelle Aktivitäten des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS), insbesondere in Bezug auf die technischen Regelwerke zur Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), zur Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) und zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) informiert.

Themen:

  • Betriebssicherheitsverordnung 2015 inkl. Änderungen im Überblick
  • Das neue Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
  • Aktueller Stand der technischen Regelwerke zur BetrSichV, zur LärmVibrationsArbSchV, zur OStrV und zur EMFV, ggf. Vorstellung ausgewählter TRBS (Konkretisierung zeitnah vor der Veranstaltung)

Eine Anmeldung bis 17. Mai 2022 ist unbedingt erforderlich. Die nutzen Sie hierzu den folgenden Link zur Veranstaltung: Betriebssicherheit – Neuordnung des Rechts der überwachungs­bedürftigen Anlagen