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Fliegendes Personal hat neben regelmäßigen Tauglichkeitsuntersuchungen nach Luftverkehrsrecht ein Anrecht auf arbeitsmedizinische Vorsorge. Als Handlungsanleitung
liegt eine Arbeitshilfe der BG Verkehr vor. Außerdem sollen Betriebsärzten Aspekte der Flugmedizin sowie des fliegerischen Alltags dargestellt und flugmedizinischen
Sachverständigen arbeitsmedizinische Fragestellungen erläutert werden. Das Seminar vermittelt zusätzlich Wissen zu den besonderen Personengruppen Hubschrauber-,
Flugsicherungs- und Flugbegleitpersonal. Es enthält einen Praxisteil zur Beurteilung des Sehvermögens und zur luft- und raumfahrtmedizinischen Forschung.

Inhalte:
• Arbeitshilfe zur Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen bei fliegendem Personal
• Berufsgenossenschaftliche Aufgaben in der Luftfahrt
• Luftfahrttypische Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
• Höhenphysiologie
• Schlafmedizin, circadiane Rhythmik und Jetlag
• Anforderungen an das Sehorgan und Untersuchungsmethoden
• Besondere Personengruppen: Hubschrauber-, Flugsicherungs-, Flugbegleitpersonal
• Notfallmanagement an Flughäfen

Die Anerkennung des Seminars als Fortbildungsveranstaltung wurde bei Ärztekammer, LBA und BAF beantragt.

Weitere Informationen zu „Arbeitsmedizin in der Luftfahrt“