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Arbeitsstätten müssen so eingerichtet und betrieben werden, dass für die Beschäftigten Sicherheit und Schutz der Gesundheit gewährleistet werden. Dafür enthält die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) allgemeine Schutzzielbestimmungen, in den zugehörigen Arbeitsstättenregeln (ASR) werden diese praxisgerecht konkretisiert. Sowohl die ArbStättV als auch die ASR werden regemäßig weiterentwickelt bzw. an den Stand der Technik angepasst.

Die Veranstaltung informiert zu aktuellen Entwicklungen auf diesem Gebiet. Es wird ein Überblick zu den Aktivitäten des Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) gegeben und welche neuen bzw. geänderten ASR es gibt.

In den weiteren Beiträgen wird auf wichtige Themen der betrieblichen Umsetzung eingegangen, insbesondere der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten, Gefährdungsbeurteilung, extra-auraler Lärm, Bildschirm- und Telearbeitsplätze, Maßnahmen gegen Brände sowie die „Arbeitsstätte Baustellen“.

Das gesamte Programm des 27. Dresdner Arbeitsschutz-Kolloquium