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Obwohl das Arbeitsschutzgesetz seit nunmehr 20 Jahren in Kraft ist und mit seiner Forderung zur Gefährdungsbeurteilung die Weichen für einen präventiv ausgerichteten Arbeitsschutz stellt, scheint diese im betrieblichen Alltag zum Teil noch nicht zielgerecht umgesetzt.

Gerade die seit Oktober 2013 im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigenden psychischen Belastungsfaktoren stellen viele Arbeitgeber, aber auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, vor eine Herausforderung.
Auch die Vielfalt der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilungen erschwert dabei den Überblick.

Die VDSI-Regionalgruppen aus NRW stellen sich der Aufgabe, in Kooperation mit dem Fachgebiet Sicherheits- und Qualitätsrecht der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertal, dieses Thema am 15. September 2016 aus verschiedenen Blickwickeln aufzuarbeiten und zu beleuchten.

Der Fokus soll dabei auf die Planung einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung gerichtet werden, welche neben den uns bisher erfahrbaren klassischen Gefährdungen auch weitere Faktoren wie z.B. die demografische Entwicklung, psychische Belastung und Beanspruchung sowie die individuellen Leistungsvoraussetzungen der Mitarbeiter mit in ihre Betrachtungen einbezieht.

 

Weitere Informationen zur Veranstaltung: 20 Jahre Arbeitsschutzgesetz: Anspruch und Wirklichkeit einer ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung