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Vor einigen Jahren noch ein untergeordnetes Thema wird betrieblicher Arbeitsschutz immer wichtiger. Die aktuellen Entwicklungen stellen insbesondere die Unternehmer und Führungskräfte vor neuen Herausforderungen.

Betrieblicher Arbeitsschutz zieht sich durch das ganze Unternehmen und berührt jetzt auch die Beziehungen zu Lieferanten, Kunden und Kooperationspartner. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, sagt der Volksmund. Und der aktuelle Bußgeldkatalog hat es in sich: Von wenigen Euro für nicht vorliegende Fortbildungsnachweise bis zu mehreren zehntausend Euro und Gefängnisstrafen reicht die Spanne der „Grausamkeiten“, die das Arbeitsschutzgesetz vorsieht.

Diese Tagung wendet sich explizit an die, die von dem Thema am meisten betroffen sind: Denn in Haftung genommen wird nicht nur der Mitarbeiter, der sich – wissentlich oder nicht – falsch verhalten hat. In jedem Fall wird regelmäßig auch auf Teamleiter, Abteilungsleiter, Bereichsleiter, Geschäftsführer und Unternehmer/Inhaber zugegriffen.

Die 1. Führungskräftetagung „Betrieblicher Arbeitsschutz“ will aufklären und vorbeugen helfen. Aus Sicht von erfahrenen Praktikern werden wichtige Dimensionen des Arbeitsschutzes und die dazugehörigen Rechtsvorschriften vorgestellt und diskutiert. Dabei geht es ganz konkret um Möglichkeiten, die einfach, aber effizient im betrieblichen Alltag umgesetzt werden können.

Weitere Informationen zur 1. Führungskräftetagung „Betrieblicher Arbeitsschutz“