In diesem Seminar erhalten Sie eine fundierte Einführung und Vertiefung in die Vibrationsmesstechnik. Wenn Sie als Aufsichtsperson und als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Unfallversicherungsträger tätig sind und eine Ausbildung im ingenieurwissenschaftlich oder messtechnischen Bereich absolviert haben, erfüllen Sie die Teilnahmevoraussetzungen für dieses Angebot. Das Seminar richtet sich auch an externe Interessierte (z. B. von Messstellen), die vergleichbare Voraussetzungen erfüllen – nähere Infos erhalten Sie unter: https://dguv.converia.de/frontend/index.php?sub=144
Das Seminar entspricht dem theoretischen Teil des DGUV Grundsatz 309-013 „Anforderungen an Fachkundige für die Messung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Vibrationsexposition nach § 5 der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung“. In Verbindung mit dem Aufbauseminar (V 2) kann am Ende dieses Seminars eine schriftliche und praktische Prüfung abgelegt werden.
Der Kurs umfasst 25 Schulungsstunden und ist mit folgenden Fortbildungspunkten anerkannt: DGAH – Block D: 1 Punkt.