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Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. BEM hilft, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und letztlich das Beschäftigungsverhältnis im Unternehmen zu sichern.

Geplante Inhalte­:
•Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement? ­
•Gesetzliche Regelung
•Vorteile für Betriebe und Beschäftigte
•Wie funktioniert BEM konkret?
•Das BEM-Gespräch
•Themenspezial: BEM in Zeiten der Corona-Pandemie
•BEM-Kompass: Service- und Informationsangebote für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Finden Sie hier das ausführliche Programm und den Link zum Onlineseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) – kompakt