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Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung werden seit dem 1. Januar 2015 unter der Nummer 5103 zu den Berufskrankheiten gezählt. Im ersten Berichtsjahr ist sie die zweithäufigste anerkannte Berufskrankheit. Ob es sich dabei um die Anerkennung von Altfällen handelt oder ob diese Berufskrankheit dauerhaft diese Bedeutung wie im Jahr 2015 haben wird, bleibt abzuwarten. Von den 2.065 im Jahr 2015 anerkannten Fällen mit BK 5103 haben nur 198 Fälle eine Berufskrankheit mit Rente erhalten.
Aber eine Angebots- oder Pflicht-Vorsorge bei der Gefährdung durch direkte Sonnenbestrahlung ist im Anhang der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) (noch) nicht erfasst.

Weitere Themen unserer diesjährigen betriebsmedizinischen Fortbildung 2017 sind Berufskrankheiten, die Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung, das neue Mutterschutzgesetz sowie aktuelle Informationen zur Arbeit des Landesgewerbearztes in Hessen.

Weitere Informationen zur Veranstaltung    Betriebsmedizinische Fortbildung