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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist seit 2004 im § 84 Abs. 2 SGB IX gesetzlich geregelt und muss allen Beschäftigten angeboten werden, die innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten länger als sechs Wochen wiederholt oder zusammenhängend arbeitsunfähig waren.

In der Praxis herrscht große Verunsicherung bzgl. der „richtigen“ Vorgehensweise, da die gesetzliche Grundlage nur Hinweise für den Prozess liefert. Dieses Seminar zeigt Wege auf, wie gute Voraussetzungen für das BEM sowie ein erfolgreicher Prozess im Betrieb gestaltet werden können. Des Weiteren werden Möglichkeiten diskutiert, wie die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten wiederhergestellt, erhalten und gefördert werden kann. Dabei werden unterschiedliche Handlungsebenen betrachtet: betriebliche, überbetriebliche und individuelle Maßnahmen. Gemeinsam mit den Teilnehmenden werden Strategien erarbeitet, wie neue und erfolgsversprechende Wege im BEM gegangen werden können.

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