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Eine individuell zugeschnittene, umfassende und unter den Reha-Trägern abgestimmte Bedarfsermittlung ist zentral für das Planen und Erreichen von Teilhabezielen und eine erfolgreiche Rehabilitation. Nur so können auch die Forderungen des BTHG – ein Antrag für alle Leistungen und Leistungen „wie aus einer Hand“ – erfüllt und die dazugehörigen konkreten Vorschriften im Teil I des SGB IX umgesetzt werden.
Wie ist bei einer Bedarfsermittlung im Einzelnen vorzugehen? Eine umfassende Bedarfsermittlung ist komplex: Die Biografie des Leistungsberechtigten, seine Gesundheitsprobleme und deren Auswirkungen auf die Körperfunktionen und -strukturen sowie auf Aktivitäten und Teilhabe gehören genauso dazu, wie relevante Kontextfaktoren, Kompetenzen und individuelle Ziele des Leistungsberechtigten. Anknüpfend an den Bedarf des Einzelnen sind weitere Reha-Träger bei der Bedarfsermittlung zu beteiligen. Verwaltungsverfahren, Instrumente und Begutachtungen müssen sinnvoll miteinander kombiniert werden. Nur so lassen sich abgestimmte und passgenaue Leistungen erbringen.

Bitte melden Sie sich hier an:“Bedarfsermittlung nach dem BTHG