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Langzeitfolgen nach überstandener COVID-Erkrankung von Beschäftigten stellen die Arbeits- und Betriebsmedizin, insbesondere bei der Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, vor besondere Herausforderungen. Schätzungen gehen von ca. 2% Long-Covid Verläufen aller COVID-Erkrankten aus, wobei nicht nur zuvor schwer Erkrankte, sondern auch Patientinnen und Patienten mit milden Verläufen davon betroffen sein können.

Die Symptome reichen von pulmonalen Beschwerden über neurologische Symptome und psychischen Beeinträchtigungen. Häufig stellen sich schwer einzuordnende Krankheitsbilder dar, die einer interdisziplinären Zusammenarbeit bedürfen, um die Betroffenen möglichst umfassend diagnostizieren und anschließend therapieren zu können.

Darum geht es im Kolloquium:

Vorgestellt wird das interdisziplinär ausgerichtete Post Covid-Programm der BG-Kliniken, das Patienten und Patientinnen bei der Rückkehr in den Arbeitsprozess unterstützen kann. Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer SARS-CoV-2 Infektion als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung werden dargestellt, Fragen der betrieblichen Prävention und diesbezügliche Erkenntnisse aus der Pandemie aufgegriffen. Ebenso Fragen zum Versicherungsschutz bei Immunisierungsmaßnahmen (Impfung) gegen COVID-19, die ab dem 11.12.2021 aufgrund von § 20a IfSG (IfSG) bei Personen in Gesundheitsberufen durchgeführt wurden.

Bitte melden Sie sich über diesen Link: Arbeitsmedizinisches Kolloquium: Post-Covid-Erkrankungen als Berufskrankheit“ zur Online Veranstaltung an.

 

In Kooperation mit der Akademie für Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und dem Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV, Institut der Ruhruniversität (IPA) und dem BG Universitätsklinikum Bergmannsheil Bochum