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112. Arbeitsmedizinisches Kolloquium

Allergiebedingte Haut- und Atemwegserkrankungen können von verschiedensten Stoffen auch im beruflichen Kontakt ausgelöst werden.
Sowohl die Kunststoffindustrie (Isocyanate), das Baugewerbe (Zement), das Bäckereihandwerk (Mehlstaub), alle Bereiche mit Feuchtarbeit sowie viele andere sind davon betroffen.
Bis zu 15% der Asthmaerkrankungen bei Erwachsenen können durch den beruflichen Kontakt mit verursacht sein.
Für die Anerkennung als Berufskrankheit war bisher eine Voraussetzung, dass alle Tätigkeiten, die für die Entstehung, für die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können, unterlassen wurden.
In der Novellierung der Berufskrankheitenverordnung (gültig seit 01.01.2021) ist diese Bedingung nun entfallen, mit der Konsequenz, dass zukünftig auch Beschäftigte mit einer anerkannten Berufskrankheit weiter in der entsprechenden Tätigkeit arbeiten werden.
Somit erhält die frühzeitige Erkennung einer Gefährdung und die konsequente Umsetzung von Präventionsmaßnahmen eine noch größere Bedeutung.
Individuell angepasste Schutzmaßnahmen in der vorgegebenen Reihenfolge (organisatorisch, technisch, persönlich) sind hierfür festzulegen und einzusetzen.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, Ihre Anmeldungen direkt an: Fobi-referat96@rps.bwl.de zu senden.