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Durch das Präventionsgesetz hat das Thema „Prävention und Pflege“ erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit dem Leitfaden „Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ wurden für die gesetzlichen Pflegekassen erstmalig Förder- und Ausschlusskriterien zur Umsetzung der Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen formuliert.

Auf Basis der Ergebnisse des 7. gemeinsamen Präventionskongresses „Prävention und Pflege“ (2015), der BVPG-Statuskonferenz „Gesundheitsförderung und Prävention in der stationären Pflege“ (2017)  sowie der aktuellen Entwicklungen wurde der 9. gemeinsame Präventionskongress mit dem Fokus auf „Pflegekräfte“ sowie „Pflegebedürftige“ konzipiert.

In die Programmausgestaltung werden die Erkenntnisse aus der Umsetzung des 2018 überarbeiteten Leitfadens „Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ und die Resultate der „Konzertierten Aktion Pflege“ sowie die ersten Auswirkungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes mit einbezogen.

Der 9. gemeinsame Präventionskongress bietet dem Fachpublikum die Möglichkeit zum intensiven Austausch und Aufbau bzw. Vertiefung tragfähiger Netzwerke.

Die Leitfragen des 9. gemeinsamen Präventionskongresses sind u.a.:

  • Welche Konzepte der Gesundheitsförderung und Prävention für Pflegebedürftige sind bereits praxistauglich, qualitätsgesichert und evaluiert oder müssen dahingehend weiterentwickelt werden?
  • Welche Prozesse und Strukturen benötigt eine gesundheitsfördernde Organisationsentwicklung in Pflegeeinrichtungen?
  • Was sind förderliche Bedingungen für die Umsetzung von BGM- und BGF-Maßnahmen für Pflegekräfte und welche Hindernisse gibt es?

Weitere Informationen zum „9. Präventionskongress“