Lade Veranstaltungen

Ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzge­setzes ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie ermög­licht es, Gefährdungen unterschiedlichster Art im Arbeitsumfeld frühzeitig zu erkennen, zu beurtei­len und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen einzuleiten.

Im August 1996 trat das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Wir möchten das 20-jährige Bestehen des Arbeits-schutzgesetzes zum Anlass nehmen, um mit euch als Arbeitnehmervertretungen u.a. folgende Fragen zu diskutieren:

  • Welche Erfahrungen haben Unternehmen/Verwaltungen und Arbeitnehmervertretungen mit der Gefährdungsbeurteilung gesammelt? Wo stehen wir heute?
  • Welche Stolpersteine und welche Erfolgsfaktoren gibt es bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung?
  • Sind die rechtlichen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung passend?

Weitere Informationen zur Veranstaltung: 20 Jahre Gefährdungsbeurteilung – ein Bilanzierungsversuch aus Sicht der Arbeitnehmervertretungen