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Verknüpfung von Schutz und Teilhabe – Das Mutterschutzgesetz 2018

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten, das sich an den Zielen eines zeitgemäßen Mutterschutzes orientiert. Die Regelungen im früheren Mutterschutzgesetz stammten im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Seither hat sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit von Frauen grundlegend gewandelt.
Mit der Reform des Mutterschutzrechts werden neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse umgesetzt und gesellschaftliche Entwicklungen beim Mutterschutz berücksichtigt. Dadurch wird zur Stärkung schwangerer und stillender Frauen am Arbeitsplatz entscheidend beigetragen.

Ein zeitgemäßer Mutterschutz vereinigt zwei Zielsetzungen:

  • Schutz der schwangeren und stillenden Frau und ihres Kindes
  • Ermöglichung der Fortführung ihrer Erwerbstätigkeit, soweit dies verantwortbar ist

Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass der Arbeitgeber unabhängig davon, ob er gerade eine schwangere oder stillende Frau oder überhaupt Frauen in einem Arbeitssystem beschäftigt, im Rahmen der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung der Arbeitsbedingungen für jede Tätigkeit (und für jeden Arbeitsplatz) auch Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer zu beurteilen hat, denen eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind ausgesetzt ist oder sein kann.

Für Ihre Teilnahme erhalten Sie auf Wunsch einen VDSI-Fortbildungspunkt zum Thema „Arbeitsschutz“ und einen VDSI-Fortbildungspunkt zum Thema „Gesundheitsschutz“.

Weitere Informationen zum öffentlichen 140. Sicherheitswissenschaftlichen Kolloquium