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Die Neufassung des Gesetzes zum Schutz vor der Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz StrSchG) vom 27.Juni 2017 und im Nachfolgenden auch der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts (Strahlenschutzverordnung StrSchV) in Kraft getreten am 29.November 2018 haben dazu geführt, dass in vielen Bereichen Anpassun-gen und Neuerungen vorgenommen werden müssen.
Zum Beispiel wurde die Dokumentationspflicht bei Strahlenanwendungen am Menschen erweitert, seit 2019 müssen Arbeitsanweisungen für alle Verfah-ren erstellt werden, auch gelten neue Anforderungen an eine Optimierung des beruflichen Strahlenschutzes des interventionellen Radiologen, aber auch weiterer im Kontrollbereich tätiger Personen, und es müssen eindeutige, persönliche, lebenslang geltende Strahlenschutzregister-Nummern für überwachte Personen verwendet werden.

In der Veranstaltung werden Sie darüber informiert, was das für Sie
in der betriebsärztlichen Praxis bedeutet.

Bitte melden Sie sich hier zum 114. Arbeitsmedizinisches Kolloquium – digital – „Strahlenschutz“ an.