BEM richtig einführen und umsetzen

Alte Feuerwache Axel- Springer- Straße 40-41, Berlin

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist seit 2004 im § 84 Abs. 2 SGB IX gesetzlich geregelt und muss allen Beschäftigten angeboten werden, die innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten länger als sechs Wochen wiederholt oder zusammenhängend arbeitsunfähig waren.