Parkinson-Syndrom durch Pflanzenschutzmittel als Berufskrankheit empfohlen

Das „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ soll als Krankheit des Berufsstands anerkannt werden. Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) – ein weisungsunabhängiges Gremium, das beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angegliedert ist – hat dies empfohlen. Die Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung gilt als Formsache.