Gesetzentwurf: NRW-Landeskabinett treibt Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz weiter voran

Aus zwei Institutionen wird eine: Im neuen Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) sollen die bisher vom Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) und vom Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung (LIA) wahrgenommenen Aufgaben und Fachkompetenzen gebündelt werden. Insbesondere soll die Aufsichtsfunktion über die unteren Gesundheitsbehörden übertragen werden.